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Kirchstraße 31

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Standort Denkmal / Kunstwerk
Sehenswürdigkeiten
Denkmal / Kunstwerk
Kirchstraße 31
99830 Treffurt

Renaissance, Holzverbindungen, Verodnungen

Schlüsselwörter





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Renaissance-Fachwerk


Ein Fachwerkhaus aus der Renaissance. 1546 erbaut, ist es als ältestes Wohnhaus in Treffurt bekannt. Über der großen Halle im Erdgeschoss und dem wuchtigen Portal mit der Inschrift, die  das Jahr des Richtfestes dokumentiert, erhebt sich auf fünf Knaggen ein Stubenerker. Dort wurde man gesehen und man sah alles, was sich im Straßenverlauf abspielte, denn der Stubenerker ragt aus der Häuserflucht heraus. Die Holzverbindungen aus überblatteten Streben und Gegenstreben im 2. Stockwerk und im Erdgeschoss sind charakteristisch für den Fachwerkbau um 1550. Die farbliche Gestaltung wurde erst mit dem Fachwerkhistorismus im 19. Jahrhundert so ausgeführt, vorher waren lediglich monochrome Farbaktzente gesetzt worden. Dieses Haus ist echte Handarbeit. Und ein echtes Unikat und ein sehr altes Meisterwerk.    

Holzverbindungen und Renaissance


Holzverbindungen: Von Zimmermeistern wurden über die Jahrhunderte hinweg hunderte Holzverbindungen entwickelt, die ohne Eisennägel, Zagen oder Seile auskamen. Die Verblattungen, wie das Anblatten, Überblatten, der Zapfen oder Stoß, Kamm oder Versatz sind Ihnen vielleicht bekannt. Sie wurden konstruiert, damit keine Nägel, Schrauben, Klammern oder Laschen verwendet werden mussten und so die lange Haltbarkeit gewährleistet war.

Merkmale der Renaissance (1450 – 1650): Reich verzierte Rähme, Stockwerksschwellen und Füllhölzer, die als Schiffskehlen oder Taubänder ausgearbeitet wurden, sind Merkmale dieser Epoche. Verzierte Eckständer tragen oft figürliche Schnitzereien, Knaggen werden immer öfter zu kürzeren Konsolen gearbeitet. Die Mann-Figur ist überblattet kontruiert, Andreaskreuze und Rauten werden im Brüstungsbereich als zierendes Schmuckelement eingebaut. Einfach zu verzimmern wurden sie den Maßwerken von Kirchen oder Schlössern nachempfunden.
Fächerrosetten, an diesem Haus nicht vorhanden, gehen auf klassische Muscheldarstellungen der Römer zurück. Sie wurden als Schmuck im Steinbau verwendet, dann auch im Fachwerkbau. Als Muschel-, Palmetten-, Fächer- und Wirbelrosetten sind sie zu finden.

 

Brandschutz und Verordnungen


Der Brandschutz war in den Städten schon immer Verordnungen wert, weil ihre Vorschriften überlebenswichtig waren. Brandmauern und Ziegeldächer mit festgelegten Stärken, massive Untergeschosse oder Dächer aus Steinplatten sollten Stadtbrände verhindern. Dennoch waren die in vielen Mittel- und Kleinstädten bis ins 19. Jahrhundert hinein der Grund für die Stadtzerstörung durch verheerende Flächenbrände. Die Feuerwehren gab es noch nicht, dafür aber viele Menschen, die ihren Häuser traditionell mit Strohdächern bauten.

Was für den einen schlecht, ist bekanntlich für den anderen gut. Denn nach dem Brand ist vor dem Neubau. Die Zimmerer haben dann wieder genug zu tun gehabt und eine neue Generation konnte ihr Stadtbild prägen.

Schon im Mittelalter waren die Gemeinden verpflichtet, den Brandschutz aufzubauen. So wurden zuerst die Innungen und Zünfte dazu verpflichtet, im Notfall einzugreifen. Eine der ältesten bekannten Feuerordnungen wurde 1086 in Meran aufgestellt, worin die Handwerker die Aufgaben wahrzunehmen hatten.
Trotzdem kamen Großbrände sehr oft vor, bei denen ganze Stadtviertel abbranten. Lübeck brannte im 12. Jahrhundert mehrmals ab, Straßburg im 14. Jahrhundert achtmal nieder. Neben Feuern aus Unachtsamkeit und Brandschatzungen in Kriegen kam es häufig zu Brandstiftungen durch Banden von Mordbrennern. Erst ab dem Ende 14. Jahrhundert brannte es weniger, da ab diesem Zeitpunkt solider gebaut wurde und Stein vermehrt das Holz als Baumaterial ersetzte.

Im 13. und 14. Jahrhundert griffen die ersten Feuerlöschverordnungen. Diese enthielten zum Beispiel die Regel, dass abends ab einer bestimmten Zeit alle Feuer ausgemacht werden mussten. Die Nachtwächter hatten das zu kontrollieren. Außerdem musste jeder Haushalt einen Eimer Wasser für Notfälle bereithalten. Und es wurde geregelt, dass Wein- und Wasserträger bei Feuer sofort mit ihren Eimern Wasser zur Brandstelle bringen mussten. Es wurden Nachtwachen eingerichtet, die die Feuer in der Stadt zu melden hatten. In den Kirchtürmen wurden Türmerstuben eingerichtet. So gab es bereits im Wiener Stephansdom seit 1444 einen von der Stadt bezahlten Türmer, der mit der Glocke einen Feueralarm geben konnte. Tagsüber musste er eine oder mehrere rote Fahnen schwingen in der jeweiligen Richtung, wo die Brände waren, in der Nacht schwenkte er Laternen. Diese Feuerwache gab es im Stephansdom bis 1955.

Verordnungen

1568 erließ der Herzog von Württemberg für sein Land ein Verblattungsverbot. Das starke Eichenholz war in Württemberg knapp geworden, es wurde mit Weichhölzern gebaut, die Verblattung war schlichtweg zu schwach, um die Kräfte auszuhalten.

1532, als während der Renaissance die Fachwerkfassaden oftmals mit schmückenden Hölzern überfrachtet wurden, erließ Landgraf Philipp der Großmütige bereits die erste hessische Forstordnung. Das Roden der Wälder wurde jetzt weitgehend eingeschränkt und diese besonders geschützt.

Seit dem 14. Jahrhundert regelten Bauverordnungen den Hausbau in größeren Städten. Strohdächer wurden verboten, die Stockwerkshöhe auf eine Mindesthöhe, die Vorkragung auf ein Höchstmaß festgelegt. Der unter der Dachtraufe entstandene Tropfenfall markierte die Grenze zum Nachbarn. Ein Fuß Abstand musste beim „Neubau“ dazu noch eingehalten werden. Neben dem Traufrecht gab es das Fenster- und Lichtrecht. Dadurch wurden unerwünschte „Einblicke“ durch die Fenster in den Wohnraum der Nachbarn verhindert, indem die Anordnung der Fenster vorgeschrieben wurde. Ein Ratsherr oder Baubesichtigter hatte zu schlichten, wenn es dennoch zu Nachbarschaftsstreit kam. Und die gab es zu Hauf, wegen der Grenzen, Aborte, Fenster, Stallungen oder der Entwässerung.

Vorspringende Erker oder Überhänge (Vor- oder Auskragungen) wurden mancherorts schon seit dem 14. Jahrhundert verboten. Denn die behinderten den Verkehr innerhalb der enger werdenden Straßen.

Goldmann GmbH Gartenbau


Das historische Gebäude gehört Stephan Goldmann. Er gründete im Februar 1990 die Stephan Goldmann GmbH in Wendehausen. Denn neben der liebe zum historischen Fachwerkbau ist er im Garten- und Landschaftsbau zuhause. Diplom-Bauingenieure, Meister, Vorarbeiter, Baufacharbeiter, Pflasterer, Maurer, Landschaftsgärtner und Maschinenführer arbeiten am Firmensitz in Diedorf oder im Betriebshof in Wendehausen. Der Garten- und Landschaftsbau, der frist- und fachgerecht mit hohem Qualitätsniveau ausgeführt wird, ist in Thüringen und Osthessen eine sehr gute Adresse in diesem Bereich.

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Stephan Goldmann GmbH, Wendehäuser Str. 14, 99988 Diedorf, Tel.: 036024-5650