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Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V.

District Gemeinde Wöllstadt

Standort Kulturverein
Vereine
Kulturverein
Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V.
Lahnstraße 1
61206 Wöllstadt

Schlüsselwörter





Zum Standort in der App

Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V.


Weitere Infos:
Webseite: www.mv1905.de 
Facebook: https://www.facebook.com/MV1905
Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V. App

Der Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e. V. entstand als Kirchenmusikverein aus der Einsicht, dass Musik als fester Bestandteil im Leben einer Gemeinschaft von unschätzbarem Wert und hoher Notwendigkeit ist. Diese Einschätzung teilen wir auch heute noch und leben jenen Grundgedanken nach innen und außen.


Der Musikverein Ober-Wöllstadt hat sich zum Ziel gesetzt, jedem ernsthaft Interessierten die Möglichkeit zu eröffnen ein Instrument aus der Gruppe der Blas- oder Schlagwerk- / Percussionsinstrumente  zu erlernen.
Neben einer breit angelegten Jugendarbeit angefangen mit Musikalischer Früherziehung, mit Blockflötengruppen, sowie drei Jugendorchestern, die aufeinander aufbauend jedem Kind eine angemessene Ausbildung ermöglichen sollen, hat der Verein auch einen zweistufigen Ausbildungsweg für Erwachsene eingerichtet. Der Musikbegeisterte und Musikinteressierte jeden Alters findet bei uns so unabhängig von seinen Vorkenntnissen ein Angebot zum Musizieren und Lernen in der Gruppe.
Während die gestaffelten Jugendorchester jedem Kind eine individuelle leistungsgerechte Herausforderung bieten, steht im Erwachsenenbereich innerhalb von zwei Bläserklassensufen, Anfänger neben Fortgeschrittenen, das gemeinsame Lernen im Vordergrund. Musikalisches Ziel aller Ausbildungsbereiche aber ist das Spielen im Stammorchester. 

Jedes Jahr veranstaltet der Musikverein Ober-Wöllstadt für alle Interessierten einen Musikwerbetag. Bei Kaffee und Kuchen kann man Instrumente selbst ausprobieren, sich über den Verein und sein Ausbildungskonzept informieren, mit Musikern sprechen oder einfach nur den musikalischen Darbietungen lauschen.
Als herausragenden Erfolg darf man werten, dass zurzeit über 50 Kinder und Erwachsene an einem Instrument im Musikverein lernen. Wir freuen uns über alle Neumusiker aus der Gemeinde Wöllstadt, an die sich unser Angebot als ortsansässiger Verein in besonderer Weise richtet. Aber auch über die Gemeindegrenze hinaus haben wir einen guten Ruf und haben es als Verein geschafft Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus benachbarten Ortschaften mit unserem Angebot zu überzeugen.
Fragen Sie uns an, kommen Sie bei Interesse einfach vorbei und machen Sie sich selbst ein Bild. 
Dem Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e. V. ist wichtig, dass Menschen jeden Alters unabhängig von Herkunft und Geschlecht bei ihm eine musikalische Heimat finden. 

Weitere Infos:
Webseite: www.mv1905.de 
Facebook: https://www.facebook.com/MV1905
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Impressum

 

Ansprechpartner & Satzung


fotbernd.jpgVorsitzender
Vorstand Musik
Bernd Eisenhut
Lahnstraße 1
61206 Wöllstadt

06034 1891

fotchristof.jpg

Stellvertretender Vorsitzender
Vorstand Verwaltung

Christof Westerfeld
Gartenstraße 30
61206 Wöllstadt

06034 3068677

fottobi.jpgVorstand Finanzen
Tobias Gora
Gondolfstraße 24
61206 Wöllstadt

06034 5098619

fothhr.jpgVorstand Veranstaltungen
Heinz-Hermann Roskoni
Gondolfstraße 39
61206 Wöllstadt

06034 4454

 

Satzung nach Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 12.03.2012

 

§ 1 Name, Sitz , Rechtsform des Vereins, Geschäftsjahr


Der Verein wurde im Jahre 1905 von dem damaligen Ortspfarrer, Herrn Gord, als Kirchenmusikverein gegründet. Er trägt den Namen Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e. V. Der Verein hat seinen Sitz in 61206 Wöllstadt/Ober-Wöllstadt und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Friedberg/Hessen unter Nr. 893 eingetragen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 2 Zwecke und Ziele

 

2.1 Zweck des Vereines ist die Förderung der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO und hier insbesondere die Pflege der Musik.

2.1.1 Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch:

  • Abhalten regelmäßiger Übungsstunden
  • die Pflege und den Ausbau der Laienmusik
  • die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Laienmusikern
  • die Förderung der musikalischen Jugendarbeit
  • die aktive Teilnahme an musikalischen Veranstaltungen des Hessischen Musikverbandes e.V., der Landesmusikjugend Hessen e.V. und des Diözesanverbandes der Bläserchöre-Bistum Mainz e.V.
  • die Durchführung von Konzerten und konzertanten Auftritten
  • die musikalische Unterstützung der katholischen Kirchengemeinde St. Stefanus, Ober-Wöllstadt


2.2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereines erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2.3 Die Mitglieder der Organe des Vereines, sowie mit Aufgaben zur Förderung des Vereines betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf Ersatz der Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen
(§ 670 BGB) im Rahmen der Beschlüsse der Gremien des Vereines, der steuerlich zulässigen Höchstgrenzen und im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereines.
Eine Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG kann gelistet werden.

 

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

3.1 Mitglied des Vereines kann jede natürliche und juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts werden. Die Aufnahme Minderjähriger bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, die mit dem minderjährigen Mitglied über die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages dem Verein gegenüber haften und sich in dem Beitrittsformular entsprechend zu verpflichten haben. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag, ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

3.2 Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Das hat das Mitglied in der Eintrittserklärung rechtsverbindlich zu erklären. Laufende Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, zahlen einen höheren Mitgliedsbeitrag, erhöht um die dem Verein damit verbundenen Aufwendungen zum Einzug des Beitrages. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand Ausnahmen hiervon erlassen.

3.3 Mitglieder haben:

Sitz- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, Informations- und Auskunftsrechte, das Recht auf Teilhabe und Nutzung der Angebote des Vereines, das aktive und passive Wahlrecht bei Erfüllung der satzungsgemäßen Voraussetzungen, Verschwiegenheit über Vereinsbelange zu wahren, Treuepflicht gegenüber dem Verein und pünktlich und fristgemäß die festgesetzten Beiträge zu erbringen (Bringschuld des Mitglieds).

Stimmberechtigt sind Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Mit der Zustimmung zum Vereinsbeitritt erklären die gesetzlichen Vertreter (Sorgeberechtigten) minderjähriger Mitglieder sich damit einverstanden, dass das minderjährige Mitglied ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sein Stimmrecht selbstständig - ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten – ausüben darf. Dieses Einverständnis können die Sorgeberechtigten durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand bis zum Beginn der jeweiligen Mitgliederversammlung widerrufen. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend, wenn nur ein Sorgeberechtigter vorhanden ist.

3.4 Die Mitgliedschaft endet
mit dem Tod, durch Austritt, durch Ausschluss aus dem Verein und durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied zwölf Monate mit der Entrichtung der Beiträge in Verzug ist.
Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalenderjahres möglich.

3.5 Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es:

  • Mitglieder des Vorstandes in der Öffentlichkeit beleidigt, oder
  • den Verein in der Öffentlichkeit massiv in beleidigender Form kritisiert

3.6 Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit endgültig. Ein Rechtsmittel gegen den Ausschließungsbeschluss findet nicht statt. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied.
Dem betroffenen Mitglied ist nach Eingang des Ausschließungsantrags beim Vorstand von diesem für einen Zeitraum von vier Wochen rechtliches Gehör zu gewähren. Während des Ausschließungsverfahrens ruhen sämtliche Rechte des auszuschließenden Mitglieds. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Teil am Vereinsvermögen.

 

 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

 

4.1 Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge und Gebühren, über deren Höhe und Fälligkeit der Vorstand jeweils für das folgende Geschäftsjahr entscheidet. Diese Entscheidung wird zur Abstimmung in die Mitgliederversammlung eingebracht.

4.2 Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden mittels Basislastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied verpflichtet sich bei Eintritt in den Verein dazu ein Basislastschriftmandat zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Im Einzelfall kann auf Antrag eine andere Zahlungsweise vereinbart werden.
Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrags und der Gebühren Sorge zu tragen. Weist das Konto des Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrags/Gebühren keine Deckung auf, haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein daraus entstehenden Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied den Verein hierüber nicht informierte.

 

§ 5 Vereinsorgane


5.1 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

  • die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands,
  • die Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer,
  • die Entlastung des Vorstands,
  • die Wahlen oder Abwahlen des Vorstands und der Vereinsorgane, soweit Mitglieder von Organen nicht anderweitig berufen werden.
  • die Festlegung der Mitgliedsbeiträge,
  • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
  • die Beschlussfassung über Vereinsauflösung.

Die Mitgliederversammlung muss spätestens im 1. Quartal eines jeden Jahres durchgeführt werden und den Mitgliedern spätestens 14 Tage vorher schriftlich durch einfaches Schreiben angezeigt werden Die Erfordernis der schriftlichen Ladung ist auch dann erfüllt, wenn per Email auf elektronischem Wege geladen ist.
Neben der turnusmäßigen Versammlung kann die Mitgliederversammlung auch durch den Vorstand oder durch schriftlichen Antrag von mindestens 1/4 der wahlberechtigten Mitglieder, je unter Angabe des Zwecks und der Gründe, einberufen werden.

Zur Gültigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung ist es erforderlich, dass der Gegenstand der Entscheidung bei der Einberufung der Versammlung näher bezeichnet wird oder als Antrag bzw. Anregung spätestens 7 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand bekannt gegeben ist.
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der wahlberechtigten anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Wahlberechtigt sind alle anwesenden Vereinsmitglieder über 14 Jahre.

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.
Jedoch
einer Satzungsänderung müssen 2/3 der anwesenden wahlberechtigten Mitglieder zustimmen,
die Vereinsauflösung bedarf der Zustimmung von 3/4 der anwesenden wahlberechtigten Mitglieder einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Protokollführer und dem
Sitzungsleiter zu unterschreiben.


5.2 Vorstand

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:

  • dem Vorstand Musik, zuständig für das Ressort Musik
  • dem Vorstand Verwaltung, zuständig für das Ressort Verwaltung
  • dem Vorstand Veranstaltung, zuständig für das Ressort Veranstaltung
  • dem Vorstand Finanzen, zuständig für das Ressort Finanzen

Jeder Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt und muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Jeder Vorstand ist berechtigt, in seinem Fachbereich weitere Ressortmitglieder ohne Befragung der Mitgliederversammlung zu ernennen (Kooptation). Seine Vertretungsmacht gegenüber Dritten ist nur gemeinsam mit mindestens einem weiteren Vorstand wirksam. Vereinen gegenüber genügt einfache Abgabe einer Willenserklärung.

5.2.1 Ressort Musik

der Vorstand Musik führt:

die Orchestermanager

Gemäß Vorgabe der Geschäftsordnung wählen die jeweils bestehenden Vereinsorchester aus ihren Reihen Orchestermanager.
Alle Orchestermanager werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Für den Bereich der Schülerorchester werden die Orchestermanager vom Vorstand Musik widerruflich ernannt.

den Ausbildungsbeauftragten

Die Mitgliederversammlung wählt den Ausbildungsbeauftragten für die Dauer von 2 Jahren. Er muss das 18. Lebensjahr
vollendet haben.

den Jugendleiter

Die Mitgliederversammlung wählt den Jugendleiter für die Dauer von 2 Jahren. Er muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

5.2.2. Ressort Verwaltung

der Vorstand Verwaltung führt:
den Beisitzer Noten
den Beisitzer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Die Mitgliederversammlung wählt den Ressortbeisitzer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Dauer von 2 Jahren. Er muss das
18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Beisitzer Noten wird vom Ressortleiter bestimmt und muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

5.2.3 Ressort Veranstaltung

der Vorstand Veranstaltung führt:
die Beisitzer


Der Ressortleiter bestimmt die Beisitzer.

5.2..4 Ressort Finanzen

der Vorstand Finanzen führt:
den Beisitzer


Die Mitgliederversammlung wählt den Ressortbeisitzer für die Dauer von 2 Jahren. Er muss das 18. Lebensjahr
vollendet haben.

5.2.5 Wahlverfahren Vorstand

Der Vorstand und die vorgeschriebenen Beisitzer werden für die Dauer von zwei Jahre zeitversetzt in zwei Wahlgruppen gewählt.
Nachdem die Mitgliederversammlung den Vorstand im Sinne des § 26 BGB gewählt hat, wählt sie aus den gewählten Vorständen einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
 

Gruppe A

  • Vorstand Musik
  • Vorstand Finanzen
  • Beisitzer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Ausbildungsbeauftragter

 

Gruppe B

  • Vorstand Verwaltung
  • Vorstand Veranstaltung
  • Beisitzer Finanzen
  • Jugendleiter

5.3 Ehrenpräsident

Der jeweilige katholische Ortspfarrer der Pfarrei St. Stefanus Ober-Wöllstadt ist automatisch Ehrenpräsident des Vereins,
jedoch ohne Sitz und Stimme im Vorstand.

 

 

§ 6 Kassenprüfung

 

Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder zwei Kassenprüfer. Diese sollen in Buchführungs- und Geschäftsaufzeichnungsfragen erfahren sein. Die Kassenprüfer können insgesamt dreimal aufeinander folgend wiedergewählt werden.
Aufgabe der Kassenprüfer ist die Prüfung der Finanzbuchhaltung und Finanzverwaltung, sowie der Kassen des Vereines und eventuell bestehender Untergliederungen. Die Kassenprüfer sind zur umfassenden Prüfung der Kassen und des Belegwesens in sachlicher und rechnerischer Hinsicht berechtigt und verpflichtet. Die Kassenprüfer können auf wirtschaftlichem Gebiet beratend tätig sein. Die Festlegung der Zahl der Prüfungen liegt in pflichtgemäßem Ermessen der Kassenprüfer und gilt auch für
Ad-hoc-Prüfungen (unangekündigte Prüfungen). Den Kassenprüfern ist vom Vorstand umfassend Einsicht in die zur Prüfung anstehenden Vereinsunterlagen zu gewähren, der Vorstand hat Auskünfte zu erteilen und darf Unterlagen und Auskünfte nicht verweigern.
Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung schriftlichen Bericht über das Ergebnis ihrer Prüfverhandlungen und empfehlen dort ggf. in ihrem Prüfbericht die Entlastung des Vorstands.
Der Prüfbericht der Kassenprüfer ist dem Vorstand zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung vorzulegen. Der Prüfbericht muss einheitlich sein und darf keine abweichenden Meinungen von Kassenprüfern enthalten.

Werden keine Kassenprüfer gewählt, so erfolgt die Prüfung der Finanzbuchhaltung und der Geschäftsführung des Vereines durch einen vom Vorstand zu beauftragenden spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

 

 

 

§ 7 Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann nur im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn mindestens 3/4 der anwesenden; wahlberechtigten Mitglieder dafür stimmen.
Das Vereinsvermögen kommt im Falle der Auflösung des Vereins ausschließlich der katholischen Pfarrgemeinde St. Stefanus Ober-Wöllstadt zu Gute.

Mit Genehmigung dieser Satzung tritt die dem Registergericht bisherig vorliegende Satzung vom 24.03.2013 außer Kraft.


Ober-Wöllstadt, 13.03.2013

Der per 13.03.2013 gewählte Vorstand im Sinne des § 26 BGB bestätigt mit den untenstehenden Unterschriften die Gültigkeit der vorstehend verabschiedeten Satzung

Vorstand Musik                         Vorstand Verwaltung
gez. Eisenhut                           gez. Westerfeld

Vorstand Finanzen                     Vorstand Veranstaltung
gez. Gora                                 gez. Roskoni

Musikalische Früherziehung, Blockflöte, Ukulele, Eltern-Kind-Kurs


Die aktuellen Kurse immer mittwochs:

  • 14:30 Uhr Blockflöte
  • 15:20 Uhr Musikalische Früherziehung II für Kinder ab 5 Jahre
  • 16:15 Uhr Musikalische Früherziehung I  für Kinder ab 4 Jahre
  • 17:00 Uhr Ukulele

 

 


Immer ab September starten die neuen Kurse für Kinder ab 3 Jahren (späterer Einstieg auf Anfrage möglich)

Musikalische Früherziehung, Blockflöte, Okta-la (Musikal. Grundausbildung) & Eltern-Kind-Kurs

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Wir freuen uns schon die Kleinsten im Musikverein begrüßen zu dürfen. Als Ausbilderin für das Kursangebot des Musikvereins steht die Musikpädagogin Frau Lydia Schüffler zur Verfügung. Immer mittwochs werden die Kurse in den Kulturräumen in Ober-Wöllstadt angeboten.

 

 

Musik, Rhythmus und Tanz    Für Kinder ab 3 Jahren (Eltern-Kind-Kurs)

Das gesamte Orff-Instrumentarium wird gezielt in Klanggeschichten und Liedern eingesetzt. Zusammen mit dem begleitenden Elternteil erleben die Kinder jahreszeitlich orientierte rhythmische Verse, Tänze, Lieder und Bewegungseinheiten. Es gibt viele neue Erfahrungen und eine Menge Anregungen mit Musik zu spielen, zu experimentieren und Spaß an der Musik zu entwickeln. Gruppenunterricht ab 5 Teilnehmer.

Dauer: 15 Unterrichtsstunden (ab September) jeweils 45 Minuten für insgesamt 90,00 Euro

Musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 bzw. 5 Jahren

Bei der Musikalischen Früherziehung werden Kinder auf spielerische Weise in den Bereichen Singen, Sprechen, Musik, Bewegung und Instrumentenkunde an die Musik herangeführt.

Kurs I ab 4 Jahre                             Kurs II ab 5 Jahre

Gruppenunterricht ab 5 Teilnehmer. Dauer: 30 Unterrichtsstunden (Sept. - Juni) jeweils 45 Minuten

175,00 Euro für 30 Unterrichtsstunden inklusive zwei Lehrhefte und Kleinmaterial

Blockflöte - Für Kinder ab 6 Jahre

Der Unterricht soll den Kindern eine gute Basis im Umgang mit der Musik vermitteln. Dazu gehören die Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre als auch speziell auf die Blockflöte bezogene Fähigkeiten.

Die Haltung beim Spielen ist eine wichtige Voraussetzung für eine freie Atmung. Der Atem, die Fingertechnik und die Artikulation sind Grundlage der Tongestaltung. Den Kindern soll die Freude am gemeinsamen Musizieren eröffnet werden. Das aufeinander Hören und miteinander Spielen steht dabei im Vordergrund.
 

Ukulele - Für Kinder ab 5 Jahre auf Anfrage

Die Ukulele mit ihren 4 Saiten ist leichter als Gitarre zu spielen und vor allem für kleine Kinderhände gut zu greifen. Sie ist das ideale Instrument, um Kinder im Vor – und Grundschulalter mit dem Melodiespiel und der Liedbegleitung vertraut zu machen. Das Singen wird dabei ganz besonders gefördert und geschult und ist ein wichtiger Teil des Unterrichts.

OKTA-la, Musikalische Grundausbildung Für Kinder ab 6 Jahren

Musikerziehung für Kinder mit und ohne Musikalische Früherziehung - der Einstieg in die Welt der Musik und der Instrumente mit motivierenden Themen und Liedern kindgerecht aufbereitet.

Lora ist die sprechende Papageiendame aus der Geschichte „Okta-la, die klingende Insel“. Lora gehört dem Piratenkapitän, der mit seinen Männern den Musikschatz der klingenden Insel Okta-la gestohlen hat. Doch Lora hat Mitleid mit den traurigen Okta-lanern und ihrem geplünderten Klangbaum. Mit Hilfe von Chiko, dem Spaßmacher am Hof von König Babuking, findet Lora das Versteck des Schatzes auf der Insel Ha-ce-a. Der Musikschatz kehrt nach Okta-la zurück und zu allen, die Musik lieben.

OKTA-la ist überall: Durch Lora als Identifikationsfigur erfahren die Kinder Spannendes und Wissenswertes über die Stimmen von Mensch und Tier, Metall-, Fell- und Holzinstrumente, Klanggeschichten, Musik aus anderen Ländern, Rhythmus, Musik und Tanz, alle Instrumente des großen Orchesters, Musikzeichen, Notenschrift, Experimentieren und Forschen.

Wie und warum Instrumente klingen, das wollen Kinder selbst entdecken. Durch einfache, selbstgebaute Instrumente erfahren sie das Prinzip der Klangerzeugung bei den Orchesterinstrumenten.

Gruppenunterricht ab 5 Teilnehmer. Dauer: 30 Unterrichtsstunden (Sept. - Juni) jeweils 45 Minuten
175,00 Euro für 30 Unterrichtsstunden inklusive Schülerbuch und Kleinmaterial


Musik für Kinder ab September

- Jetzt unverbindlich beim Musikverein informieren -


Termin und Unterrichtsort

Der Unterricht findet mittwochs in Ober-Wöllstadt in den Kulturräumen hinter der Römerhalle statt (Eingang zwischen Feuerwehr und Spielplatz).
 

Ausbilderin Frau Lydia Schüffler

fotlydia.jpgAls Ausbilderin für das Kursangebot konnte der Musikverein die Musikpädagogin Frau Lydia Schüffler verpflichten.

Die gelernte Erzieherin erlangte Lehrbefähigungen:

  • für Musikalische Früherziehung am Konservatorium Frankfurt bei Prof. Lüttmann
  • für Eltern-Kind-Kurse bei Prof. Seeliger, Darmstadt
  • für Blockflöte im Unterricht an der Bundesakademie Trossingen


Seit 1996 unterrichtet sie u.a. an der Musikschule Bad Homburg und später an der Musikschule Rodheim.

Weitere mögliche Fächer sind Eltern-Kind-Kurse (1 ¾ - 4 Jahre), Musikalische Grundausbildung (Oktala ab 6 Jahre), Ukulele, Melodika, Saxonett, Glockenspiel und Gitarre.
 

Musikalische Früherziehung

Bei der Musikalischen Früherziehung werden Kinder auf spielerische Weise in den Bereichen Singen, Sprechen, Musik, Bewegung und Instrumentenkunde an die Musik herangeführt.

Die geistige, seelische, körperliche und soziale Entwicklung der Kinder wird ganz automatisch mit unterstützt und gefördert. Ihr Kind hat Gelegenheit an Musik, Bewegung, Singen und Spielen Spaß und Freude zu finden. Langsam und behutsam wird es an die Musik herangeführt. Erste zahlreiche Erfahrungen macht Ihr Kind mit dem Körper, der Stimme, mit elementaren Schlaginstrumenten, mit traditionellen Instrumenten, mit Liedern, Versen, Gedichten, Tänzen, mit den Möglichkeiten etwas Gehörtes malerisch umzusetzen und dann wieder zu singen oder zu spielen.

Die Kinder sollen dabei zusammen mit Gleichaltrigen den Zugang zur Welt der Musik finden. Rhythmus, Musik, Bewegung und Sprache sind dabei unzertrennbar miteinander verbunden und ergänzen sich gegenseitig. Über sie werden kindgemäße Verhaltensweisen aufgegriffen und in verschiedene Themen integriert. Eine ganzheitliche Förderung des Kindes soll erreicht werden, denn die Verfeinerung aller Sinne ist die Voraussetzung für das Denken, das Lernen, das Handeln und das Musizieren.
 

Mitgliedschaft im Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e.V.

Die Teilnahme am Unterrichtsangebot setzt die Mitgliedschaft im Musikverein voraus. Hier finden Sie den Mitgliedsantrag.

Ansprechpartner:

Christof Westerfeld
Gartenstraße 30, 61206 Wöllstadt
06034 3068677, Christof.Westerfeld@mv1905.de

Die Jugendarbeit im Musikverein


Die Vereinsjugend spielt im und für den Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e. V. eine besondere Rolle.

Jugendarbeit, das ist natürlich nicht nur musikalische Probenarbeit mit Blockflöten, Trompeten und Co, oder Lernen in Gruppen und Musizieren in unseren drei Jugendorchestern Beetles, Piccolinos, Sound Factory. 
Wir machen uns, neben den vereinsexternen Auftritten (z. B. bei Veranstaltungen der Landesmusikjugend Hessen LMJ) und bei -internen Auftritten (Konzerte des Musikvereins) auch zu weiteren Veranstaltungen auf, die jenseits des bloßen Musikmachens bestehen. Dazu zählen u. a. die Mitgestaltung des jährlichen Musikwerbertags unseres Vereins. Beim jährlichen Probewochenende, i.d.R. Ende der hessischen Herbstferien, wird nicht nur geprobt, sondern besonders das Gemeinschaftsgefühl durch Gesellschaftsspiele, Lagerolympiaden, Nachtwanderungen mit Mutproben und vielem mehr gefördert und herangebildet. 
Neben diesen Erfahrungen kann das junge Vereinsmitglied sich bei den vielseitigen Angeboten und Aktivitäten der LMJ beteiligen, vereinsübergreifend Freundschaften eingehen und so partnerschaftlichen Umgang unter Musikern spüren.

Der Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e. V. organisiert darüber hinaus auch Veranstaltungen für alle Kinder und Jugendlichen aus der Gemeinde Wöllstadt. Hierzu zählen u. a. das vom Musikverein ausgerichtete Kinderfasching, sowie nach Möglichkeit ein jährliches Angebot im Rahmen der Wöllstädter Ferienspiele.

Die Gesamtleitung der Jugendarbeit, Einzelunterrichte für Kinder und Jugendliche (ohne Blockflöten), sowie die Planung und Ausrichtung von Jugendaktivitäten im Jahresablauf, obliegt dem Jugendleiter, der gemeinsam mit den Orchestermanagern des Jugendbereichs diesen verantwortlich organisiert und koordiniert.
Ansprechpartner für Ausbildung im Musikverein allgemein und den Fachbereich Blockflöte ist der Musikvorstand.

Die musikalische Leitung hat der Dirigent inne.  

 

Erwachsenen-Bläserklassen


Ausbildung in den Erwachsenen-Bläserklassen

Die Probe findet immer montags im Saal der Kulturräume Ober-Wöllstadt um 20:00 Uhr statt.

Die Bläserklasse ist ein Orchester des Musikvereins 1905 Ober-Wöllstadt e. V., das speziell
für Erwachsene geschaffen worden ist, die wenig oder keine musikalischen Vorkenntnisse
vorweisen können. Gemeinsam mit dem Dirigenten wird geprobt und das Musizieren in
Gemeinschaft trainiert. Von Anfang an werden gemeinsam Musiktheorie und Musikpraxis
erarbeitet und so können die Neumusiker Ihren Weg in den Verein, vielleicht bis in die
Stammkapelle ruhig und solide im Einklang mit dem Vereins-Ausbildungskonzept beschreiten.

Bläserklasse „InTakt Neueinsteiger“

Von Anfang an werden Musiktheorie und Musikpraxis in der Gruppe erarbeitet.
Zusätzlich werden in regelmäßigen Satzproben instrumentenspezifische Fertigkeiten vermittelt.

Nachdem Grundfertigkeiten am eigenen Instrument beherrscht werden,
wechseln die Mitglieder der Bläserklasse „Anfänger“ nach ca. 1, 5 bis 2 Jahren in die Bläserklasse „Fortgeschritten“ (InTakt) und werden dort musikalisch integriert.